Marder auf dem Dachboden oder Schäden am Auto? Wir vergrämen Marder, sichern Einschlupfstellen und beraten zu Schadensregulierung – tierschutzkonform und nachhaltig.

Nein. Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Wir arbeiten ausschließlich mit Vergrämung und Einschluss-Schutz.
In der Regel 1–3 Wochen. Anschließend werden alle Einschlupfstellen dauerhaft verschlossen.
Viele Wohngebäude- und Kaskoversicherungen schließen Marder-Schäden ein – wir helfen bei der Dokumentation.
Sie können direkt vor Ort in Bar bezahlen oder bequem per EC-/Giro-/Kredit-/Debitkarte sowie Apple Pay und Google Pay.
Kostenlose Erstberatung – Kammerjäger Weber.
Termin oft innerhalb 60 Min · 24/7 Notdienst · Antwort in unter 5 Min